Der Volkstrauertag ist in Deutschland ein staatlicher Gedenktag und gehört zu den „Stillen Tagen“. Er wird seit 1952 zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag begangen und erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. In jedem Jahr findet eine Gedenkstunde im Deutschen Bundestag statt. Dabei hält der Bundespräsident eine Rede, begleitet von musikalischer Gestaltung, das Spielen der Nationalhymne und des Liedes „Der gute Kamerad“. In vielen Regionen werden Kranzniederlegungen durchgeführt.